Leistung 02 · Wirtschaftsrecht

Rechtekontrolle.

Wer seine Rechte nicht kennt, verschenkt sie. Wer sie kennt, aber nicht durchsetzen kann, verliert sie.

Worum geht es

Vermarktungsrechte sind die zweite Einnahmesäule eines Profis — bei vielen Spitzenspielern überholen sie das Vereinsgehalt deutlich. Sie umfassen mehr als Endorsement-Verträge: Bildrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Datenrechte. Die Frage ist regelmäßig nicht, ob diese Rechte bestehen, sondern wer sie wann nutzen darf, in welchem Umfang und gegen welche Vergütung. Wer diese Architektur nicht aktiv gestaltet, überlässt sie der Gegenseite.

Mandatsanlässe

Wann diese Beratung gebraucht wird.

Vier bis fünf wiederkehrende Konstellationen, in denen das Mandat regelmäßig beginnt. Die Liste ist nicht abschließend — sie zeigt das Spektrum.

01

Endorsement-Vertrag mit globalem Sportartikelhersteller

Mehrjähriger Sponsoring-Vertrag mit Exklusivitätsklauseln, Mindestauftrittspflichten, Performance-abhängigen Vergütungsstufen. Verhandelt werden müssen Reichweite (Kategorie, Gebiete, Zeitraum), Auflösungsmechanismen bei sportlichen Karriereeinbrüchen und der Schutz vor Über-Kommerzialisierung.

02

Konflikt zwischen Vereins-Imagepool und individueller Vermarktung

Der Verein nutzt das Bild des Spielers in Kontexten, die über die vertraglich eingeräumte Mannschaftsvermarktung hinausgehen. Oder umgekehrt: Der Spieler tritt für Marken auf, die zu Vereins-Sponsoren in Konflikt stehen. Die Lösung liegt im Vertrag — wenn er klug genug formuliert wurde.

03

Lizenz- und Vermarktungsverträge mit Plattformanbietern

Trading-Cards-Lizenzen (FIFA Connect, Panini), Gaming-Lizenzen (EA Sports FC), Performance-Daten-Verwertung. Die Vertragspartner sind oft internationale Konzerne mit Standardverträgen, die Spielerinteressen systematisch hinten anstellen. Verhandlungsspielraum existiert — wenn er gezielt aufgebaut wird.

04

Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presse und Sozialen Medien

Unwahre Berichterstattung, Bildveröffentlichungen ohne Einwilligung, Persönlichkeitsverletzungen durch Fanforen oder Bewertungsplattformen. Schnelles Vorgehen ist entscheidend, weil Sichtbarkeit im Profisport unmittelbar Marktwert beeinflusst.

Beratungsfelder

Was konkret bearbeitet wird.

Die nachfolgenden Beratungsfelder stehen nicht als Einzelleistungen nebeneinander, sondern verzahnt — wie es das jeweilige Mandat verlangt.

01

Sponsoring- und Endorsementverträge

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Einzelvermarktungs-Verträgen mit Sportartikelherstellern, Konsumgüterherstellern, Finanzdienstleistern. Strukturierung von Vergütungsstufen, Performance-Boni, Exklusivitätsregelungen.

02

Bild- und Persönlichkeitsrechte

Abgrenzung Verein vs. Spieler, Reichweitenbestimmung der Bildrechtsübertragung im Spielervertrag, Durchsetzung gegen unautorisierte Nutzung.

03

IP- und Markenrechte

Anmeldung und Verteidigung individueller Marken (Spielernamen, persönliche Brands), Lizenzierung an Vereine oder Drittpartner, Schutz vor Trittbrettfahrer-Marken.

04

Daten- und Verwertungsrechte

Strukturierung der Rechtekette für Performance-Daten, GPS-Tracking, Gaming-Lizenzen. Grundlegende Frage: Wer ist Dateninhaber, wer darf Lizenzen vergeben, in welchem Umfang.

05

Vertraglicher und einstweiliger Schutz

Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen bei Persönlichkeits- oder Bildrechtsverletzungen. Reputationsschutz auch jenseits der Gerichtsbarkeit — durch strukturierte Krisenkommunikation in Abstimmung mit PR-Beratern.

Methodik

Wirtschaftsrecht im Profisport ist Rechtekartografie. Bevor verhandelt wird, muss die Rechtekette vollständig aufgenommen sein: Welche Rechte hat der Spieler an seinem Bild, seinem Namen, seinen Daten? Was wurde wem übertragen — durch Spielervertrag, durch Sponsoring-Vertrag, durch Plattform-AGB? Ohne diese Karte verhandelt man im Nebel.

Sie haben einen konkreten Fall?

Eine erste Einschätzung erfolgt vertraulich und ohne Verpflichtung — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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