Leistung 04 · Streitbeilegung

Durchsetzungskraft.

Wer einen Anspruch hat, hat noch keinen Cent. Durchsetzbarkeit ist eine eigene Disziplin.

Worum geht es

Streitigkeiten im Profisport laufen selten vor staatlichen Gerichten. Sie laufen vor Schlichtungsstellen der Verbände, vor der FIFA Dispute Resolution Chamber, vor dem Court of Arbitration for Sport in Lausanne — Verfahren mit eigenen Regelwerken, eigenen Fristen, eigener Verfahrenslogik. Wer hier nach den Reflexen der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorgeht, verliert nicht selten an Zulässigkeitsformalien, bevor die materielle Auseinandersetzung überhaupt beginnt.

Mandatsanlässe

Wann diese Beratung gebraucht wird.

Vier bis fünf wiederkehrende Konstellationen, in denen das Mandat regelmäßig beginnt. Die Liste ist nicht abschließend — sie zeigt das Spektrum.

01

Unbezahlte Bonus- oder Restvergütungsansprüche

Boni werden nicht ausgezahlt, Saisonprämien werden zurückgehalten, eine Aufhebungsvereinbarung wird nicht erfüllt. Die Frage ist nicht nur, wie hoch der Anspruch ist, sondern welche Verfahrensbahn ihn am schnellsten zur Auszahlung führt — DFL-Schlichtung, FIFA DRC, ordentliches Arbeitsgericht oder Schiedsklausel-basiertes Verfahren.

02

Disziplinarverfahren und Sperrenanfechtung

Suspendierung, Verbandssperre, Spielsperre. Diese Maßnahmen treffen unmittelbar den Marktwert und müssen schnell angefochten werden — gegebenenfalls über den einstweiligen Rechtsschutz vor dem CAS oder über zivilrechtliche Eilanträge.

03

Transferstreit zwischen Vereinen

Vertragsstreit über eine nicht gezahlte Ablöse, Verletzung einer Sell-on-Klausel, Verletzung einer Auslösbedingung. Diese Verfahren werden regelmäßig vor der FIFA PSC oder vor dem CAS geführt — mit eigenen Klagefristen, eigenen Beweisanforderungen und eigenen Vollstreckungsmechanismen.

04

Anti-Doping-Verfahren

Anti-Doping-Vorwürfe verlaufen über die nationale Anti-Doping-Agentur und enden regelmäßig vor der CAS Anti-Doping Division. Die Verteidigung erfordert nicht nur juristische Kompetenz, sondern Koordination mit medizinischen Sachverständigen und gegebenenfalls Wissenschaftlern.

Beratungsfelder

Was konkret bearbeitet wird.

Die nachfolgenden Beratungsfelder stehen nicht als Einzelleistungen nebeneinander, sondern verzahnt — wie es das jeweilige Mandat verlangt.

01

Sportgerichtsverfahren

Vertretung vor DFL- und DFB-Sportgerichten, einschließlich Berufungs- und Eilverfahren. Strukturierte Vorbereitung von Anhörungen, Beweisaufnahme, Schriftsätzen.

02

FIFA-Verfahren

Vertretung vor der FIFA Dispute Resolution Chamber (für arbeitsvertragliche Streitigkeiten zwischen Spielern und Vereinen) sowie vor dem FIFA Players' Status Committee (für vereinsseitige Streitigkeiten).

03

CAS-Berufungs- und Schiedsverfahren

Vertretung vor dem Court of Arbitration for Sport in Lausanne — sowohl im Appeal-Verfahren gegen Verbandsentscheidungen als auch im Ordinary-Verfahren bei vertraglichen Schiedsklauseln. Verfahrenssprache regelmäßig Englisch.

04

Einstweiliger Rechtsschutz

Eilverfahren bei zeitkritischen Konstellationen — Transferfenster, drohende Spielsperre, bevorstehender Wettkampf. Vor dem CAS regelmäßig über die Provisional Measures nach Artikel R37 des CAS Code.

05

Vollstreckung internationaler Schiedssprüche

Anerkennung und Vollstreckung von CAS-Schiedssprüchen unter dem New Yorker Übereinkommen, einschließlich Koordination mit Vollstreckungs-Kanzleien in der jeweiligen Jurisdiktion.

Methodik

Streitbeilegung im Profisport beginnt vor der Klageerhebung. Wer nicht weiß, vor welchem Forum sein Anspruch am schnellsten durchsetzbar ist — und ob nicht eine Schlichtungsstufe vorgeschaltet ist —, verliert Zeit, Geld und gelegentlich den materiellen Anspruch. Die Forumswahl ist der wichtigste taktische Schritt.

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Eine erste Einschätzung erfolgt vertraulich und ohne Verpflichtung — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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