Ein erstes Gespräch klärt
meist mehr als zehn Telefonate.
Sie schildern uns Ihren Sachverhalt — wir geben eine erste fachliche Einordnung, eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und einen klaren nächsten Schritt. Vertraulich und ohne Verpflichtung.
Anfrage über Formular
Strukturierte Erstkontaktaufnahme. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Vor Mandatsanbahnung
Bitte übermitteln Sie über das Formular oder per unverschlüsselter E-Mail keine sensiblen oder mandatsspezifischen Details. Bevor ein Mandat angenommen wird, prüfen wir eine mögliche Interessenkollision. Erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme entstehen die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB).
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Wir bewerten Ihre Situation, zeigen den möglichen Handlungsrahmen und geben eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn ein Mandat nicht angezeigt ist. Honorarmodelle besprechen wir transparent vorab; weiterführende Beratung erfolgt nach schriftlicher Mandatsvereinbarung.
Anwaltliche Korrespondenz
Kollegen aus Wirtschafts- und Sportrechts-Kanzleien wenden sich gern direkt per Telefon oder E-Mail. Bitte vermerken Sie im Betreff Anwaltliche Korrespondenz; wir antworten dann priorisiert.
Presseanfragen
Anfragen aus dem journalistischen Umfeld bitte per E-Mail mit Stichwort Presse. Wir prüfen jede Anfrage einzeln auf berufsrechtliche Zulässigkeit, geben jedoch zu laufenden Mandaten grundsätzlich keine Auskunft.